Alle Informationen für Ihren Therapiestart.

Ablauf & Kosten

Erstkontakt und 
Terminvereinbarung

Wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung in unserer Praxisgemeinschaft beginnen möchten, können Sie sich in die Warteliste der jeweiligen Therapeutin eintragen.
 In einem unverbindlichen Erstgespräch (sog. Psychotherapeutische Sprechstunde) besprechen wir Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen und die möglichen nächsten Schritte.
 Dieses erste Treffen dient auch dazu, einander kennenzulernen und zu prüfen, ob eine gemeinsame therapeutische Arbeit für Sie passend ist. Gleichzeitig gibt es genug Raum und Zeit, alle organisatorischen Rahmenbedingungen zu besprechen und Ihre offenen Fragen zu klären.

Therapieablauf

Nach dem Erstgespräch folgen in der Regel ein oder mehrere probatorische Sitzungen.
 Diese dienen dazu, Ihre Situation genauer zu verstehen, diagnostische Fragen zu klären und gemeinsam festzulegen, welche therapeutischen Ziele verfolgt werden sollen.
 Im Anschluss kann – bei beidseitigem Einverständnis – die eigentliche Psychotherapie beginnen.

Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden üblicherweise einmal wöchentlich statt. Die Dauer der Therapie richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den therapeutischen Zielen.

Kosten für PrivatpatientInnen

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen.
 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).


Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden und ob gegebenenfalls ein Antrag gestellt werden muss.
 Bei Fragen hierzu unterstützen wir Sie gerne.

Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungs-verfahrens

In bestimmten Fällen ist es möglich, eine Psychotherapie über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren auch dann von der gesetzlichen Krankenkasse finanzieren zu lassen, wenn die Therapeutin oder der Therapeut keine Kassenzulassung hat.
Dies kann beispielsweise dann in Betracht kommen, wenn Sie zeitnah keinen freien Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Psychotherapeutin oder einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden.
 Voraussetzung ist, dass Sie sich zunächst nachweislich um einen Therapieplatz bemüht haben und Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung genehmigt.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die notwendigen Unterlagen vorzubereiten. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über eine Kostenerstattung immer individuell durch Ihre Krankenkasse getroffen wird und kein automatischer Anspruch besteht.

Kosten für SelbstzahlerInnen

Selbstverständlich können Sie die Therapie auch privat und eigenständig finanzieren.
 Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
 Der Vorteil einer Selbstzahlung besteht darin, dass Ihre Daten und Diagnosen vollständig vertraulich bleiben und nicht an Krankenkassen oder andere Institutionen weitergegeben werden.

Die Höhe des Honorars besprechen wir transparent im Rahmen des Erstgesprächs.

Terminabsagen

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage mindestens 48 Stunden im Voraus.
 Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das Honorar gemäß den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt, da der Termin exklusiv für Sie freigehalten wird.

Vertraulichkeit

Alle Gespräche unterliegen selbstverständlich der gesetzlichen Schweigepflicht.
 Ihre persönlichen Informationen und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt.

„Neue Wege entstehen, indem wir sie gehen.“

– Franz Kafka